Hass im Netz: Staatsanwalt kämpft gegen Hetze – so kann man dabei helfen

Hass und Hetze scheint in den Kommentarspalten von sozialen Medien fast schon zur Tagesordnung zu gehören. Staatsanwalt Christoph Hebbecker kümmert sich bei der „Zentral-und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen“ (ZAC NRW) darum, dass gegen die Verfasser von Postings mit strafbaren Inhalten ermittelt wird. Hebbecker erklärt, wie er und seine Kollegen gegen Hass im Netz vorgehen und wie sich Nutzer selbst schützen können.

Können Sie kurz erklären, welche Aufgaben Sie bei der „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) übernehmen?

Christoph Hebbecker: Zusammen mit einer Kollegin beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Delikt-Phänomen „Hatespeech“ (zu Deutsch: Hassrede). Die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime“ ist bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelt und bundesweit die größte justizielle Cybercrime-Einheit. Wir kümmern uns im Sonderdezernat „Hasskriminalität im Internet“ hauptsächlich um das Projekt „Verfolgen statt nur löschen“, welches wir 2017 zusammen mit der Landesanstalt für Medien NRW initiiert haben. Seit Februar 2018 melden uns Medienpartner [Anmerkung der Redaktion: darunter auch Kölner Stadt-Anzeiger und Express] Posts mit strafbaren Inhalten.

Wie viele Verfahren hatten Sie bisher?

Hebbecker: Seit Projektstart im Februar 2018 sind bei uns circa 400 Anzeigen der Medienpartner und der Landesanstalt für Medien eingegangen. In rund der Hälfte der Fälle wurden dann auch tatsächlich Ermittlungsverfahren eingeleitet. 80 Beschuldigte haben wir identifizieren können.

Was ist mit Menschen, die anonym Hass im Netz verbreiten?

Hebbecker: Wir arbeiten mit dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt zusammen – sie ermitteln die Identitäten der Beschuldigten. Das Landeskriminalamt nutzt dazu eine Reihe von Ermittlungstechniken mit denen es anonyme Nutzer finden kann. Man sollte sich also nicht allzu sicher sein, dass die Behörden nicht in der Lage wären, die Identität zu ermitteln, wenn man nicht mit seinem Klarnamen bei den sozialen Netzwerken angemeldet ist.

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19. Juli 2019
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